Städtische Beteiligungen

Finanzielle Steuerung der Beteiligungen. Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Beteiligung an Unternehmen gem. §§ 121 und 122 HGO

Ab 2024 als "8.15.573.01 Beteiligungsmanagement"

Haushaltsdiagramm

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Die Summe entspricht Zeile 24 (Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

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